Teilhabeassistenz an der Förderschule
Unsere Förderschule sucht immer wieder Teilhabeassistierende (THA) für unsere Schülerinnen und Schüler. Die THA werden über den Förderverein der EKS angestellt. Während der Schulzeiten müssen Zeiten vorgearbeitet werden, so dass die Schulferien dann durchgehend bezahlt werden und arbeitsfrei sind. Bislang können wir nur Jahresverträge anbieten, da die Verträge immer an die Gewährung der Hilfen gebunden sind.
Die Aufgaben der Teilhabeassistent*innen (THA) richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB IX, § 75 und 112 Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Alle Tätigkeiten der THA finden unter fachlicher Anleitung der pädagogischen Fachkräften im Schuldienst durch Lehrerinnen und Lehrer und/oder sozialpädagogische Mitarbeitende statt.
Die THA begleiten die Kinder und Jugendlichen im Schulbetrieb. Sie sind angehalten, den Schülerinnen und Schülern Unterstützung bei der Lösung von Aufgaben anzubieten, die diese tatsächlich nicht alleine bewältigen können. Die Hilfe der THA ist einzelfallbezogen und grenzt sich vom Lehrauftrag der Schule ab. Durch die Unterstützung der THA soll die umfassende Teilhabe der Schüler*innen am gesamten Unterrichtsgeschehen gesichert werden.
Alle Hilfen und Unterstützungen sind am individuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler orientiert und folgen dem Prinzip der professionellen Zurücknahme. Es sollen keine unnötigen oder unerwünschten Hilfestellungen gegeben werden. Es ist das Prinzip der „abnehmenden Hilfen“ zu wahren:
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Hilfsmitteln (UK)
- Unterstützung bei der sozialen Interaktion
- Hilfe beim Beziehungsaufbau
- Emotionale und soziale Unterstützung
- Förderung der Selbständigkeit
- Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
- Begleitung in Krisensituationen, z.B. bei „Auszeiten“
- Begleitung bei Unterrichtsgängen, Ausflügen und Klassenreisen
- Verhaltenssteuerung bei ständigem Aufsichtsbedarf, zur Vermeidung von Gefahren
- Steuerung bei spontaner, unerwarteter Impulsivität / Aggressivität gegen Andere oder bei selbstgefährdenden Handlungen
- bedarfsabhängige Unterstützung bei lebenspraktischen Tätigkeiten
- Orientierung im Schulgebäude
- zeitliche Orientierung
- An- und Auskleiden
- Nahrungsaufnahme (z.B. geführtes Essen)
- individuelle Medikamentengabe nach medizinischer Vorgabe
- Förderpflege (z.B. geführtes Waschen)
- Begleitung beim Toilettengang/ Wickeln
- individuelle Hilfen zur Mobilität (z.B. Begleitung beim Schulweg)
- Begleitung in den Pausen
Um die Qualität der Tätigkeit zu erhalten, ist eine Zusammenarbeit mit allen schulischen Mitarbeitenden notwendig. Hierzu zählen z.B.:
- interdisziplinäre Zusammenarbeit im Klassenteam
- Austauschmöglichkeit, fachbezogene Wissensvermittlung, Planungsgespräche
- Teilnahme an Schulungen sowie an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- Vertretung anderer THA innerhalb der Förderschule
- Mitwirkung bei Schulfesten, Wandertagen, Klassenveranstaltungen außerhalb des Regelunterrichtes, Tag der offenen Tür und Ähnlichem
Das Verhalten der THA während der Arbeitszeit auf dem Schulgelände hat stets eine Vorbildfunktion. Kein Erwachsener benutzt in Anwesenheit der Kinder digitale Endgeräte für private Angelegenheiten. Dies gilt sowohl im Klassenraum, als auch auf dem Pausengelände. Nach Rücksprache mit der zuständigen Lehrkraft können in dringenden Fällen hiervon Ausnahmen gemacht werden, jedoch nur außerhalb des Blickfelds der Kinder.