06421 / 38036 2200

Beratungs- und Förderzentrum körperliche und motorische Entwicklung (BFZ kmE)

Die Förderschule der Erich Kästner-Schule ist regionales Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (kmE). Wir beraten alle Schularten und Schulstufen, in denen Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf kmE unterrichtet werden.

Unsere Beratung umfasst Themen wie:

  • Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Einsatz von Computern und speziellen Lernprogrammen
  • Unterrichtsgestaltung
  • Einsatz von Teilhabeassistenz
  • Nachteilsausgleich
  • Therapien
  • Beratung der Eltern

Ziel ist es, individuelle Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden und ihre schulische sowie persönliche Entwicklung fördern.

Sollten Sie eine Beratung wünschen, können Sie über diese Mailadresse Kontakt mit uns aufnehmen: 

eks-bfz-kme (at) eks-cappel.de

 

Grundlagen der BFZ in Hessen:  

Um die Umsetzung des inklusiven Unterrichts in den inklusiven Schulbündnissen (iSB) zu unterstützen, kommt dem flächendeckenden Netz der Beratungs- und Förderzentren in Hessen eine wichtige Rolle zu. Hessen verfügt derzeit über 98 Förderschulen, die auch als sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren (BFZ) regional oder überregional eingerichtet sind.

Jedem der 90 iSB in Hessen ist ein regionales Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) zugeordnet. Im iSB werden der konkrete Ablauf, die regional spezifischen Aufgaben und die örtlichen Strukturen für die Zusammenarbeit des rBFZ mit den allgemeinen Schulen festgelegt. Dazu werden Förderkonzeptionen inklusiven Unterrichts und sonderpädagogische Beratungsangebote gemeinsam besprochen. Beispielsweise werden bei Schülerinnen und Schülern mit Autismus die Anwendung des Nachteilsausgleichs und deren Förderempfehlungen besprochen oder bei der Schulanmeldung Eltern gemeinsam beraten. Die zeitlichen, inhaltlichen, räumlichen und sächlichen Grundlagen der Kooperation (Vertretung, Fortbildung, Konferenzen) werden gemeinsam vereinbart.

Die daraus entstehende Kooperationsvereinbarung dient den Lehrkräften als gemeinsame Arbeitsgrundlage, sie wird im Rahmen der Gesamtkonferenzen der allgemeinen Schulen regelmäßig besprochen und im jeweiligen Schulprogramm konkretisiert. Die 74 rBFZ sind die ersten Ansprechpartner für alle Schulformen in Fragen zur sonderpädagogischen Förderung.

Die 24 überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Errichtung in den Förderschwerpunkten Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen oder bei der Beschulung kranker Schülerinnen und Schüler. Die Förderschullehrkräfte der üBFZ arbeiten mit der Beauftragten oder dem Beauftragten der rBFZ eng zusammen, ihr Leistungsangebot steht grundsätzlich allen allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen zur Verfügung.

Wenn Sie auf den Link klicken, öffnet sich ein neues Fenster mit mehr Informationen:

https://kultus.hessen.de/schulsystem/inklusion/beratungs-und-foerderzentren

Frau Naumann im Sekretariat erreichen Sie unter:
Tel. 06421-948-19-0
poststelle7417@schule.hessen.de

Öffnungszeiten: Mo-Fr 7:45 – 12:45 Uhr

WICHTIGE INFORMATIONEN:

Bewegliche Ferientage im Schuljahr 25/26

02.02.2026, 16.02.2026, 15.05.2026, 05.06.2026